Liebe Mitglieder,
ab 24.11. ist von allen Teilnehmern (und deren Begleitpersonen) an Sportstunden ein 2G+-Nachweis vorzulegen, d.h. ein Genesenenzertifikat, ein Impfzertifikat und zusätzliche
ein Corona-Test (PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde oder ein PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde oder ein
„Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.)
Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage der Nachweise sind:
- Kinder unter 6 Jahren haben auch bei 2G+ Zutritt unabhängig von ihrem Impfstatus und benötiogen keinen Corona-Test.
- Schüler*innen zwischen 6 und 11 Jahren mit regelmäßigen Schultestungen
- Schüler*innen ab zwölf- und bis siebzehn Jahren dürfen bis 31.12.2021 auch bei roter Corona-Ampel an Sportangeboten (Eigenaktivitäten) im Innenbereich aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule teilnehmen.
- nicht eingeschulte Kinder
Mehr Infos und alle Unterlagen unter: CoronaInfos