
Seit 06.11. gilt der Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen als HotSpot Region, daher steht die „Krankenhausampel“ auf ROT. Dies bedeutet für uns, dass wir im Sportbetrieb die 2G-Regelung umsetzen müssen. Wir haben gestern bereits eine Anpassung dafür auf der Homepage unter „Corona-Infos“ vorgenommen.
Konkret bedeutet dies, dass jeder der am Sportbetrieb teilnimmt entweder Geimpft oder Genesen sein muss. Dies gilt auch für Begleitpersonen und Übungsleiter.
Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen und haben unabhängig von ihrem Impfstatus Zugang zum Sportbetrieb.
UPDATE: Jugendliche ab zwölf- und bis siebzehn Jahren dürfen bis 31.12.2021 auch bei roter Corona-Ampel an Sportangeboten (Eigenaktivitäten) im Innenbereich aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule teilnehmen. Diese Regelung gilt ab Donnerstag, 11. November.